Für Anleger aus Österreich hat es zum Jahresanfang eine Veränderung in der Besteuerung von Aktiengewinnen gegeben. Zum 01.01.2011 wurde in Österreich die Kursgewinnsteuer eingeführt. Danach werden Dividenden und Kursgewinne pauschal mit 25% besteuert. Das neue Verfahren in Österreich ist also ganz ähnlich wie die bei uns in Deutschland vor 2 Jahren eingeführte Abgeltungssteuer. Vor 2011 waren Kursgewinne z.B. bei Aktien in Österreich steuerfrei, wenn diese länger als 1 Jahr gehalten wurden (Spekulationsfrist). Dividenden wurden dagegen auch vorher schon mit 25% besteuert. Für Zertifikate-Trader waren Kursgewinne sogar gänzlich steuerfrei, wenn die Zertifikate zum Emissionszeitpunkt einen Hebel größer 5 hatten.
Ziemlich paradiesische Zustände herrschten also vor 2011 in Österreich, wenn man deutsche Maßstäbe anlegt. :-) Allerdings gibt es für die österreichischen Anleger noch eine kleine Schonfrist. Das Gesetz gilt erst für Aktienverkäufe ab dem 01.10.2011. Vorher kann noch munter spekuliert werden. Diese Schonfrist ist mit Sicherheit der Umstellung der internen Prozesse bei den Banken geschuldet. Denn zukünftig werden die österreichischen Banken die Kursgewinnsteuer auch direkt einbehalten.
Für deutsche Anleger, die bei einer österreichischen Bank ein Depot unterhalten, ändert sich nichts. Generell gelten Steuergesetze eines Landes nur für Steuerinländer. Deutsche Broker werden nun aber für österreichische Anleger noch interessanter, weil in Deutschland die österreichische Gesetzgebung keine Anwendung findet. Die deutsche Abgeltungssteuer findet bei einem Steuerausländer auch keine Anwendung. Also ziehen die deutsche Broker bei einem Anleger aus Österreich nichts ab.
Dieses Prinzip machen sich auch bereits deutsche Anleger zu nutze, indem sie ein Depot bei einem ausländischen Broker unterhalten. Allerdings entbindet das Anleger aus beiden Ländern nicht von der Steuerpflicht. Die Erklärung erfolgt i.d.R. am Jahresende mit der Einkommenssteuererklärung.
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