Lange hatten die Deutschen Neo-Broker gegen das drohende Unheil aus Brüssel gekämpft. Am Ende hat es dann doch nichts genützt, denn die Europäische Union hat sich nun für ein Verbot der gängigen Praktik „Payment for Orderflow“ entschieden.
Deutsche Neo-Broker wie Trade Republic, Scalable Broker, finanzen.net zero, justTRADE und auch nextmarkets hatten ihr Geschäftsmodell darauf aufgebaut. Das Geschäftsmodell funktioniert so, dass die Broker für die Weiterleitung von Retail-Orders an Maklerbörsen wie LS Exchange, gettex, Quotrix eine Provision von diesen erhalten. Bisher war dies eine Win-Win-Win-Situation: die Maklerbörsen verdienen am Spread zwischen Geld- und Briefkursen und geben einen Teil davon an die Broker weiter. Diese wiederum ermöglichen den Kunden den Handel zu extrem niedrigen Ordergebühren.
Damit wird es nun in absehbarer Zeit vorbei sein. Zwar muss das Europaparlament noch über den Entwurf abstimmen, doch dies gilt als Formsache. Tatsächlich haben sich hier andere Länder gegen Deutschland durchsetzen können, denn Deutschland inklusive Bafin und BMF hatte tatsächlich keine Einwände gegen PFOF. Im Gegenteil, die Bafin hatte sogar lobende Worte für das PFOF-Modell gefunden. Analysen hatten zudem bestätigt, dass „unter Berücksichtigung der Transaktionskosten, die Ergebnisse für Kunden mehrheitlich besser waren, als an den Referenzmärkten“.
Vermutlich haben sich hier die großen europäischen Börsenbetreiber (u.a. Deutsche Börse, Euronext) Gehör verschafft, denn für diese ist die Konkurrenz der Maklerbörsen sowie die voranschreitende europäische Expansion der deutschen Neo-Broker ein Ärgernis gewesen. Tatsächlich ist Deutschland auch das einzige Land in Europa, welches Maklerbörsen kennt. Das nun ein Teil des europäischen Wertpapierhandels nach Deutschland abfliesst, kann nicht im Interesse von Ländern wie Spanien, Frankreich und Italien gewesen sein. Diese haben sich nun mit ihrer Auffassung in der EU durchgesetzt.
Für Wertpapierkunden kann diese EU-Gesetzgebung durchaus Auswirkungen haben. Es braucht keinen Hellseher, um festzustellen, dass die Gebühren im Wertpapierhandel steigen werden. Möglich wäre zudem, dass das Angebot an kostenlosen ETF-Sparplänen wegfällt.
Auch im außerbörslichen Handel mit Derivaten gibt es üblicherweise Provisionszahlungen. Ob das PFOF-Verbot auch für diese Geschäfte gelten wird, ist derzeit noch unklar. Würde es auch in dem Bereich Anwendung finden, hätten Onlinebroker wenig Interesse, einen umfangreichen außerbörslichen Handel anzubieten.
Wenn das Gesetz nun final im EU-Parlament verabschiedet wird, wird es eine Übergangsfrist bis Anfang 2026 geben. Spätestens dann werden die Onlinebroker ihre Geschäftsmodelle angepasst haben müssen.
Update: das Bundesfinanzministerium hat die Ausnahmeregelung bis zum 30.06.2026 bestätigt (link zur Bafin)