Nominalwert
Der Nominalwert bezeichnet den tatsächlichen gesetzlichne Wert eines Zahlungsmittels oder Finanzinstruments. Er entspricht also dem Wert, der auf dem Zahlungsmittel oder der Urkunde des Vermögenstitels zu sehen ist. Bei Wertpapieren weicht der Nominalwert fast immer von den aktuellen Kurswerten ab. Andere Begriffe für den Nominalwert sind „Nennwert“ oder „Nennbetrag“.